Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der ClauWi® Trageschule & Geschwisterschule,
Grundstr. 136, 01324 Dresden, Tel.: 0351 / 26667955, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
(Stand: Mai 2020)
§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
(1) Die folgend aufgeführten AGBs gelten für die Teilnahme an allen angebotenen Bildungsmaßnahmen (eine genaue Auflistung findet sich auf der Internetpräsenz) nach
Maßgabe des zwischen der ClauWi® Trageschule & Geschwisterschule und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages.
(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern (es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen).
§ 2 Angebot – Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung des Teilnehmers und schriftlicher Bestätigung durch uns zustande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der
Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
(2) Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.
§ 3 Entgelt und Zahlungsbedingungen
(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Kursentgelt vor Beginn der gebuchten Leistung zu bezahlen.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem
Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt
können wir 3,00 € Auslagenersatz verlangen.
(3) Eine individuelle Ratenzahlung ist möglich. Der individuelle Ratenplan wird schriftlich zwischen Teilnehmer und der ClauWi® Trageschule & Geschwisterschule geschlossen
und verpflichtet den Teilnehmer zur Einhaltung.
§ 4 Schulungsmaterial
(1) Schulungsunterlagen, die im Rahmen der gebuchten Leistung ausgehändigt werden, sind Arbeitsunterlagen der Ausbildung / Fortbildung / Coaching. Sie sind
urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – vervielfältigt, an Dritte weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
(2) Ändert sich der Status des Teilnehmers nach Ablauf des Vertrages derart, dass er selbst lehrende Tätigkeiten auf gleichem Sachgebiet ausübt, wie z.B. als Ausbilder bei
einer Trageschule, ist es dem Teilnehmer nicht erlaubt, währen der Ausbildung erhaltene geschützte Dokumente und Informationen für eigene Zwecke zu nutzen. In einem
solchen Fall muss vor dem Beginn der Lehrtätigkeit eine gesonderte Vereinbarung über die Nutzungsrechte abgeschlossen werden.
§ 5 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
(1) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen der ClauWi® Trageschule & Geschwisterschule und dem Teilnehmer.
(2) Werden gebuchte Leistungen durch den Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich die ClauWi® Trageschule & Geschwisterschule vor, dennoch die gesamte
Teilnahmegebühr bzw. einen angemessenen Teil derselben in Rechnung zu stellen.
§ 6 Vertragsdauer – Kündigung
(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen der ClauWi® Trageschule & Geschwisterschule und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag.
(2) Die Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich und unter einhaltung der Rücktrittsbestimmungen.
(3) Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er, ungeachtet einer Abmahnung, die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich in erheblichem Maße entgegen den guten
Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gefährdet ist. In diesem Fall behält sich die ClauWi® Trageschule & Geschwisterschule vor, den
Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.
§ 7 Haftung für Schäden
(1) Die ClauWi® Trageschule & Geschwisterschule haftet bezogen auf seine Leistungsangebote nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, und zwar nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die ClauWi® Trageschule & Geschwisterschule haftet nicht für Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, in dem Fall, dass ein Teilnehmer die im Seminar
erlernten Handlungsweisen nach Beendigung des Seminars an dritten Personen ausübt. Hier liegt die Haftpflicht alleinig beim Teilnehmer.
(3) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Rücktrittsbedingungen - Stornierung
(1) Bei Rücktritt von gebuchten Leistungen, fallen folgende Stornogebühren an, anteilig berechnet von der Teilnahmegebühr:
- 50% bei Rücktritt innerhalb von 30 Tagen vor Kursbeginn.
- 100% bei Rücktritt innerhalb v0n 14 Tagen vor Kursbeginn.
- In jedem Fall des Rücktritts wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,-€ fällig.
- Die Stornogebühr entfällt, wenn rechtzeitig ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.
(2) Die ClauWi® Trageschule ist berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere wenn -für eine Veranstaltung nicht
genügend Anmeldungen vorliegen oder- die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss. In diesen Fällen werden bereits gezahlte
Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.
§ 9 Sonstige Teilnahmebedingungen
(1) In angebotetenen Kursen sind Babys und Kleinkinder herzlich willkommen. Für deren Betreuung muss der Teilnehmer eine 2. Person mit der Betreuung beauftragen. Zu
Stillzeiten können die Kinder jederzeit zur Mutter gebracht werden. Zum reibungslosen Ablauf der Kurse ist es nicht gestattet, dass Kinder und Babys während der gesamten
Zeit grundsätzlich ohne Betreuer anwesend sind. Bei Bedarf bestellt die ClauWi® Trageschule & Geschwisterschule einen Babysitter. Die Kosten hierfür trägt der Teilnehmer.
(2) Die Ausbilderin der ClauWi® Trageschule & Geschwisterschule ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
(3) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
(4) Die Ausbidungsmodule finden ab mind. 5 Teilnehmer, mit einer Ausbilderin statt. Ab 7 Teilnehmern werden die Module von zwei Ausbilderinnen begleitet.
(5) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
(6) Der vorstehend verwendete Begriff „Teilnehmer", betrifft gleichermaßen die weibliche Form „Teilnehmerin".
§ 10 Form und Erklärungen
(1) Rechtserhebliche Erklärungen, Anzeigen, Nebenabreden und Änderungen, die der Teilnehmer gegenüber der ClauWi® Trageschule & Geschwisterschule abzugeben hat,
bedürfen der Schriftform.
§ 11 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der oben genannte Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände
bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Abs. (3) etwas anderes ergibt.
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren
Rechtssitz zuständige Gericht.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.